Hinweise zum Begutachtungsprozess

Der Eingang eines Textes wird in der Regel umgehend per E-Mail bestätigt. Danach durchläuft der Beitrag einen Begutachtungsprozess, der üblicherweise nicht länger als vier Monate dauert. Das Manuskript wird dabei von den Herausgebern der ZfK evaluiert, die dazu die Stellungnahme einer/eines oder mehrerer Fachkolleg/inn/en einholen können, der / die sich durch besondere Vertrautheit mit dem im eingereichten Beitrag behandelten Themenbereich auszeichnet / auszeichnen. Die externen Gutachter/innen bleiben anonym. Nach Abschluss des Begutachtungsprozesses wird der Autorin / dem Autor die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung mitgeteilt. Sollte eine angenommene Einreichung noch nicht den hier beschriebenen formalen Richtlinien der ZfK entsprochen haben, erhält die Autorin / der Autor den Text zusätzlich zur formalen Überarbeitung zurück.

Texte, die an die ZfK gesandt wurden, sollen nicht zeitgleich bei anderen Fachzeitschriften eingereicht werden. Wenn eine Autorin / ein Autor ihren / seinen Text zurückziehen möchte, um ihn andernorts einzureichen, wird um umgehende Mitteilung an die ZfK-Redaktion unter <zfk-team@rub.de> gebeten, damit der Begutachtungsprozess ausgesetzt werden kann.

Angenommene Texte werden von der Redaktion an das ZfK-Layout angepasst und feinformiert. Korrekturfahnen werden vom federführenden Herausgeber als PDF-Datei per E-Mail an die Autor/inn/en gesandt. Diese werden ersucht, die Fahnen innerhalb einer genannten Frist durch- zusehen und direkt in der PDF-Datei zu korrigieren, wobei die Nutzung der z. B. im Adobe Reader vorhandenen Kommentarwerkzeuge empfohlen wird. In Ausnahmefällen können die korrigierten Fahnen auch in ausgedruckter Form an die Postanschrift der ZfK-Redaktion gesandt werden.

Die Redaktion behält sich vor, zur Veröffentlichung vorgesehene Manuskripte sprachlich, stilistisch und formal behutsam anzupassen, wenn dies für eine optimale Publizierbarkeit unabdingbar ist. Die Autor/inn/en werden im Fahnengang auf solche Veränderungen stets hingewiesen.

Alle Autorinnen und Autoren bzw. die/der korrespondierende Autor/ in im Fall von kollektiv verfassten Texten, erhalten ein gedrucktes Belegexemplar der ZfK-Ausgabe, in der ihr Beitrag erscheint. Separata und Sonderdrucke werden nicht geliefert. Im Einklang mit der von der ZfK praktizierten Platinum-OpenAccess-Politik ist die Veröffentlichung von Texten in der ZfK für Autor/inn/en kostenfrei, aber auch unvergütet. Die veröffentlichten Texte können ohne Einschränkung von ihren Autor/inn/en in Repositorien eingestellt und auf wissenschaftlichen Plattformen geteilt werden.